Wenn Sie Ihr Instrument versichern wollen, können Sie bei uns die Musikinstrumentenversicherung Sinfonima der Mannheimer Versicherung AG online berechnen und abschließen.
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen als Folge einer versicherten Gefahr gilt weltweit und Instrumente können schon für unter 60 € im Jahr versichert werden.
Wir benötigen von Ihnen nur wenige Daten für den Antrag der Musikinstrumentenversicherung.
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Welche Gefahren und Schäden sind in einer Instrumentenversicherung versichert ?
- 2 2. Wie teuer ist der Versicherungsschutz einzelner Instrumente in der Musikinstrumentenversicherung und welche Angaben werden benötigt ?
- 3 3. Soll ich mein Musikinstrument mit dem Zeitwert oder Neuwert versichern lassen ?
- 4 4. Auf welche Ausschlüsse müssen Musiker bei der Instrumentenversicherung achten und haben die Instrumente auch im Ausland einen Schutz ?
- 5 5. Was passiert bei einem Schadensfall an einem Instrument, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde ?
1. Welche Gefahren und Schäden sind in einer Instrumentenversicherung versichert ?
Die Instrumentenversicherung bietet Musikinstrumenten einen Schutz vor einer Vielzahl von unterschiedlichen Gefahren. Hierzu gehören zum Beispiel Beschädigung, Zerstörung, Verlust, Diebstahl, Vertauschen, Abhandenkommen oder Liegenlassen eines Instruments.
Ebenfalls in der Instrumentenversicherung mitversichert werden können elektrische oder elektronische Übertragungs-, Verstärker-, Zusatz- oder sonstige Geräte einschließlich Zubehör. Die Versicherung ist gültig für alle Musikinstrumente und Sachen, die im Vertrag genannt sind.
Der Tarif Sinfonima der Mannheimer Versicherung AG garantiert einen Versicherungsschutz für die aufgeführten Musikinstrumente, solange die versicherten Musikinstrumente und Sachen durch den Versicherungsnehmer (VN) eigenhändig mitgeführt bzw. benutzt werden oder in einem Raum eines festen Gebäudes aufbewahrt werden oder unbeaufsichtigt, in dafür geeigneten und verschlossenen Räumen aufbewahrt werden einem Beförderungsunternehmen zum Transport oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben worden sind. Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung gilt weltweit.
Ist der versicherte Wert höher als die 20 000 Euro, dann sollte man eine spezielle Vereinbarung mit der Mannheimer Versicherung AG treffen. Wenn ein Instrument persönlich mitgeführt oder benutzt wird oder einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben worden ist, dann besteht der Schutz in der Instrumentenversicherung auch dann, wenn die abgesicherten Sachen dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsein übergeben wurde. Das gilt aber dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer im Sinne eines Gewerbes handelt. Hierbei kann es sich um Händler oder Bauer von Musikinstrumenten handeln.
Natürlich gibt es auch Ausschlüsse, die wir bei Punkt 4 näher betrachten. Ein Angebot bieten wir unter anderem dem privaten Musiker genauso wie dem Berufsmusiker, Musiklehrer oder Musikstudenten. Selbst Orchester oder Musikschulen in Deutschland können sich über unsere Musikinstrumentenversicherung absichern lassen. Eine schnelle Hilfe im Schadenfall gehört genauso zu unserem Service, wie die kostenlose Beantwortung einer offenen Frage am Telefon durch einen ausgebildeten Versicherungsfachmann.
Für die Beratung in der Instrumentenversicherung steht den Kunden als Service eine kostenlose 0800 Hotline oder die Mail für einen Kontakt zur Verfügung. Auch wichtige Informationen, wie die Versicherungsbedingungen (AGB) oder weitere Bedingungen der Instrumentenversicherung können Kunden gerne bei uns kostenlos und unverbindlich anfordern.
Wir senden Ihnen gerne die Informationen der Instrumentenversicherung beziehungsweise Musikinstrumentenversicherung als PDF mit einer persönlichen E-Mail zu.
2. Wie teuer ist der Versicherungsschutz einzelner Instrumente in der Musikinstrumentenversicherung und welche Angaben werden benötigt ?
Der Beitrag in der Instrumentenversicherung kann für Streich- und Balginstrumente (Violinen, Bratschen, Balginstrumente, Celli, Bässe, Geige), Blech- und Holzbläser, Tasteninstrumente, Schlaginstrumente, Zupfinstrumente und elektronische Musikinstrumente berechnet werden. Für die Berechnung benötigen wir den Wert des Musikinstruments. Beim Versicherungswert können Kunden selbst entscheiden, ob sie bei einem Schadensfall (Zerstörung des Instruments) den Gegenwert eines neuwertigen Instruments gleicher Art und Güte (nennt man Neuwert) ersetzt bekommen möchte oder diesen Neuwert abzüglich einer altersbedingten und gebrauchsbedingten Wertminderung (= Zeitwert).
Instrumente, die im Laufe der Zeit schneller an Wert verlieren, sollte eine Absicherung durch den Neuwert in der Instrumentenversicherung erfahren. Haben Sie aber ein Musikinstrument, dass im Laufe der Zeit an Wert gewinnt, dann sollten Sie selbstverständlich die Zeitwertversicherung wählen. Hier sollten Sie aber alle paar Jahre den Schutz in der Instrumentenversicherung anpassen.
Nach dem der Wert festgelegt wurde, fragen die Versicherungen noch, ob Zubehör in die Instrumentenversicherung eingeschlossen werden soll. Auch die Art der Zahlung (Lastschriftverfahren oder Rechnung) muss ebenso wie die Zahlweise (Jährlich, Halbjährlich, Vierteljährlich oder Monatlich) gewählt werden.
Eine Selbstbeteiligung kann bei der Instrumentenversicherung nicht gewählt werden. Bei Fragen zu der Antragstellung stehen wir Ihnen zur Verfügung.
3. Soll ich mein Musikinstrument mit dem Zeitwert oder Neuwert versichern lassen ?
Bei der Versicherung seiner Musikinstrumente durch eine Instrumentenversicherung muss sich der Musiker entscheiden, ob er sich für die sogenannte Neuwertversicherung oder Zeitwertversicherung entscheidet. Bei einer Zeitwertversicherung eines Musikinstruments wird der aktuelle Instrumentenwert abgesichert. Bei der Neuwertversicherung in der Instrumentenversicherung richtet sich der Schutz nach dem sogenannten Listenpreis.
In der Regel verlieren Blasinstrumente mit der Zeit an Wert, während Streichinstrumente, wie eine Geige, in den Jahren im Wert steigen. Während man bei der Blasinstrument sich für eine Neuwertversicherung entscheiden sollten, ist es anzuraten, bei einem Musikinstrument, wie der Geige, sich für eine Zeitwertversicherung zu entscheiden. Hier sollten Kunden im Laufe der Zeit aber hin und wieder an eine Anpassung der Versicherungssumme denken.
Der Zeitwert wird in der Regel von den Kunden selbst festgelegt. Hier sollte man sich der Erfahrung von Fachmann bedienen, wenn der Wert nicht eindeutig festgestellt werden kann. Die Musikinstrumentenversicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Wie bei anderen Sachversicherungen kann auch die Instrumentenversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Versicherung gekündigt werden. Wird die Musikinstrumentenversicherung nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Versicherung um mindestens ein weiteres Jahr.
Nicht nur das Musikinstrument erfährt in der Instrumentenversicherung wertvolle Deckung, auch entstehende Kosten im Schadenfall sind gedeckt. Die Mannheimer Versicherung Sinfonima ersetzt erfolgreiche und erfolglose Kosten, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte.
Mehr über die versicherten Kosten erfahren Kunden in den Versicherungsbedingungen, die wir hier auf der Startseite als Download bereithalten.
4. Auf welche Ausschlüsse müssen Musiker bei der Instrumentenversicherung achten und haben die Instrumente auch im Ausland einen Schutz ?
Natürlich sind in der Instrumentenversicherung auch Ausschlüsse vertreten. Zwar nennt man den Leistungsumfang zwar Allgefahrendeckung, aber trotzdem können nicht alle Schäden und Risiken versichert werden. Die Instrumentenversicherung deckt zum Beispiel keine Schäden durch Krieg, Terrorakte, Streik, Beschlagnahmung durch hoher Hand oder Kernenergie.
Ein Sonderfall ist der Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl eines Musikinstruments, auch die Gefahr des Diebstahls des Kfz selbst. Eine Ausnahme besteht, das versicherte Musikinstrument befindet sich nachweislich in einem ständig beaufsichtigten Kfz oder in einem fest umschlossenen Kraftfahrzeug und der Versicherungsnehmer weist zusätzlich nach, dass der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 24.00 Uhr eingetreten ist oder, wenn der Schaden außerhalb dieses Zeitraums eingetreten ist, dass das Kraftfahrzeug nicht länger als eine halbe Stunde ohne Aufsicht war.
Mehr zu den Ausschlüssen in den Musikinstrumentenversicherungen erfahren Sie in den Bedingungen. Gerne schicken wir Ihnen mit einer E-Mail auch die Bedingungen und Informationen der Instrumentenversicherung als PDF zu.
5. Was passiert bei einem Schadensfall an einem Instrument, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde ?
Auch über eine Hausratversicherung kann ein Musikinstrument mitversichert sein. Hier sollte man sich aber im klaren sein, dass durch den Wert der Instrumente leicht eine Unterversicherung entstehen kann. Durch die besseren Leistungen und der geringen Beiträge sollte aber kein Musiker, erst Recht kein Berufsmusiker, auf den Abschluss einer Musikinstrumentenversicherung verzichten. Mit der BGV Versicherung und Mannheimer Versicherung haben wir 2 Versicherungen im Angebot, die auch schon ausführlich in der Stiftung Warentest (Finanztest) vorgestellt wurden. Die Musikinstrumentenversicherung der Mannheimer Versicherung können Sie hier online berechnen und abschließen.
Als Versicherungsmakler bieten wir Musikern auch eine private Haftpflicht und Unfallversicherung an. Auch Musikschulen oder gewerbliche Händler können bei uns gewerbliche Haftpflicht abschließen. Fragen Sie uns einfach nach den gewünschten Versicherungen. Sie finden uns auch auf Google+, Facebook, Youtube oder Twitter. Selbstverständlich beherrschen wir nicht nur das Thema Musikinstrumentenversicherung. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns Informationen über eine Haftpflichtversicherung für Hunde und Pferde, Altersvorsorge mit einer Riester-Rente, Rechtsschutzversicherung oder einer Zahnzusatzversicherung. Auch Vereine können sich bei uns Informationen über eine Unfallversicherung einholen.